Überfall auf vier Tankstellen: 1.500 Euro Belohnung für Hinweise: Polizei Vorarlberg fahndet nach Tankstellenräuber

24. Mai 2022 17:18 Uhr von Redaktion all-in.de
Die Polizei in Vorarlberg fahndet nach einem 20-jährigen Mann, der in Hard, Bregenz und Hörbranz vier Tankstellen überfallen haben soll. Die Polizei bietet für Hinweise aus der Bevölkerung eine Belohnung von 1.500 Euro.
Die Polizei in Vorarlberg fahndet nach einem 20-jährigen Mann, der in Hard, Bregenz und Hörbranz vier Tankstellen überfallen haben soll. Die Polizei bietet für Hinweise aus der Bevölkerung eine Belohnung von 1.500 Euro.
Landespolizeidirektion Vorarlberg

Im Zeitraum von März bis Mai hat ein Unbekannter vier Tankstellen in Vorarlberg überfallen. Die Landespolizeidirektion Vorarlberg bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe um die Raubüberfälle in Hard, Bregenz und Hörbranz aufzuklären. Für Hinweise setzt die Polizei eine Belohnung von 1.500 Euro aus. 

Täterbeschreibung

  • Männlich, ca. 20 Jahre alt
  • Etwa 170 cm groß
  • Bei den Überfällen vermummt mit Mundschutz oder Tuch
  • Er trug bei den Überfällen verschiedene dunkle Kapuzensweater, Jeans und Adidas Sneakers.
  • Er verwendete als Drohmittel eine schwarze Pistole.

Tatzeiten und Tatorte

  • 14.03.2022, ca. 03.20 Uhr / OMV-Tankstelle in Hard
  • 04.04.2022, ca. 02.25 Uhr / OMV-Tankstelle in Hard
  • 22.04.2022, ca. 04.37 Uhr / OMV-Tankstelle in Bregenz
  • 20.05.2022, ca. 03.25 Uhr / SCHINDELE Tankstelle in Hörbranz

Polizei bittet um Hinweise 

Das Landeskriminalamt Vorarlberg ersucht im Zusammenhang mit der Raubserie auf Tankstellen im Unterland um zweckdienliche Hinweise aus der Bevölkerung! Hinweise können an das Landeskriminalamt Vorarlberg unter der Telefonnummer 059133 80 3333 oder unter der Email-Adresse lpd-v-lka@vorarlberg.at weitergegeben werden.

Bedingungen für Belohnung

Die Polizei weist darauf hin, dass die Verteilung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt. Bei mehreren Hinweisgebern/innen erfolgt die Verteilung der Belohnung in Abstufung nach der Relevanz der Hinweise. Von der Belohnung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privaten oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind, sowie Personen, denen eine Mitschuld an den Straftaten anzulasten ist.