Einige Verstöße festgestellt: Polizei kontrolliert Schwerlastverkehr auf der B12

27. Mai 2022 17:15 Uhr von Redaktion all-in.de
Die Polizei hat auf der B12 Kontrollen des Schwerlastverkehrs durchgeführt. (Symbolbild)
Die Polizei hat auf der B12 Kontrollen des Schwerlastverkehrs durchgeführt. (Symbolbild)
Stephanie Eßer

Am Mittwoch haben Beamte der Polizeiinspektion Buchloe ganztags Kontrollen des Schwerlastverkehrs durchgeführt. Das Hauptziel der Kontrollen war dabei laut Polizei die Bundesstraße 12 zwischen Buchloe und Germaringen. Bei den Kontrollen wurden unter anderem erhebliche Verstöße gegen die Lizenzbestimmungen festgestellt.

Einige Verstöße bei Kleintransporter

Ein polnischer Kleintransporter führte am Vormittag eine innerdeutsche Beförderung durch und hielt sich nicht an die dafür geltenden Bestimmungen. Zudem hatte das polnische Unternehmen nicht die erforderliche Lizenz, um gewerblichen Güterkraftverkehr durchzuführen. Daneben konnte der Fahrer nur lückenhaft seine Lenk- und Ruhezeiten nachweisen und er hatte die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert. Die Polizisten unterbanden die Weiterfahrt noch vor Ort. Außerdem mussten Firma und Fahrer eine Sicherheitsleistung im niedrigen, vierstelligen Bereich hinterlegen.

Zu schnell und Ladung nicht richtig gesichert

Gegen Mittag stoppten die Polizeibeamten einen österreichischen und einen ungarischen Sattelzug mit zu hoher Geschwindigkeit am Parkplatz bei Jengen. Erlaubt sind auf der B12 für Lkw über 7,5 Tonnen höchstens 60 km/h. Beim Sattelzug mit österreichischer Zulassung stellten die Beamten fest, dass dieser mit 89 km/h deutlich zu schnell unterwegs war. Der ungarische Lkw fuhr mit einer Geschwindigkeit von 79 km/h ebenfalls zu schnell. Der Fahrer hatte zudem seine Ladung von insgesamt 18 Tonnen nicht ordnungsgemäß gesichert. Die Weiterfahrt wurde unterbunden bis die Ladung verkehrskonform nachgesichert wurde. Beide Fahrer erwartet ein hohes Bußgeld.

Fahrzeug überladen

Zudem beanstandete die Polizei am späten Nachmittag einen Lkw mit rumänischer Zulassung. Auch hier stellten die Beamten einen Verstoß bezüglich einer innerdeutschen Beförderung fest. Das Fahrzeug war zudem um ca. 25 Prozent überladen. Der Fahrer musste vor Ort die Hälfte seiner Ladung abladen. Erst danach durfte er weiterfahren. Firma und Fahrer mussten zusammen eine Sicherheitsleistung im niedrigen, vierstelligen Bereich hinterlegen. Erfreulich war laut Polizei in diesem Zusammenhang, dass alle kontrollierten Lkw-Fahrer sich an die Lenk- und Ruhezeiten hielten.