Klage von Tierschutzverein abgewiesen: Die Gämsen im Kürnacher Wald bei Kempten dürfen geschossen werden

3. Juni 2022 12:31 Uhr von Josef Brutscher
Die Gams im Kürnacher Waldgebiet ist wieder zum Abschuss freigegeben. (symbolbild)
Die Gams im Kürnacher Waldgebiet ist wieder zum Abschuss freigegeben. (symbolbild)
rottonara auf Pixabay

Im Rechtsstreit um den Gamsabschuss in der Kürnach ist Ende Mai ein Urteil gefallen: Im Kürnacher Waldgebiet, im westlichen Allgäu, ist es wieder erlaubt Gämsen zu schießen. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies damit die Klage des Wildtier-Schutzvereins "Wildes Bayern e.V.", die sich gegen den Abschussplan der Gämsen richtete, ab. 

Jäger dürfen wieder auf die Pirsch gehen

Nachdemder Verein "Wildes Bayern" im letzten Jahr zwischenzeitlich einen Sieg in dem Rechtsstreit errungen hatte, scheiterte die Klage nun vor dem Gericht. Denn das Verwaltungsgericht stimmte dem Abschussplan zu, den die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu nach Abstimmung mit der Hegegemeinschaft Buchenberg vorgelegt hatte. Demnach dürfen insgesamt 15 Stück Gamswild im Bereich der acht Jagdreviere der Hegegemeinschaft von den Jägern geschossen werden. Die vom Landratsamt festgelegte Abschusszahl von 15 Stück Gamswild befindet sich laut einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts in einem vertretbaren Zahlenrahmen. Deshalb sei der Gamsbestand in der Kürnach durch den Abschussplan nicht gefährdet.

Untersuchungen stützen das Urteil

Der Entscheidung vorausgegangen waren eine Ortsbegehung im Jahr 2019 sowie weitere Untersuchungen zur Situation und Entwicklung des Gamswildbestandes. Auch eine von den Forstbehörden durchgeführte, langjährige Beobachtung der Verbisssituation des Waldes der Abschussplanung wurde berücksichtigt. Ein vom Wildtier-Schutzvereins "Wildes Bayern e.V." vorgelegter Projektbericht sei nicht geeignet gewesen, den Abschussplan in Frage zu stellen. Daraus hätten sich laut dem Gericht keine hinreichend tragfähigen Zahlen für einen deutlich kleineren oder gar gefährdeten Gamsbestand ergeben.

Verein kann sich den Abschussplan noch vornehmen

Im Bereich des Kürnacher Waldes herrscht durch einen laut Gericht "unstreitig geringen Gamswildbestand" dennoch eine Sondersituation. Deshalb kam das Verwaltungsgerichts Augsburg zu dem Ergebnis, dass der klagende Verein berechtigt ist, eine gerichtliche Prüfung der Abschussplanung anzustrengen. Diese Prüfung beschränkt sich aber auf die Einhaltung umweltbezogener Vorschriften. Verstöße gegen verfahrensrechtliche Regelungen des Jagdrechts können nämlich durch Naturschutzvereinigungen grundsätzlich nicht beanstandet werden. Gegen das Urteil kann der Verein deshalb also noch Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.

Positiv trotz abgelehnter Klage

Der Kreisjagdverband Kempten (KJV) hatte die Klage unterstützt und ist trotz der Ablehnung positiv gestimmt: "Wir sind froh, die kleine Gamspopulation erstmal vor einem überhöhten Abschuss gerettet zu haben“, so Dr. Manfred Ziegler, der erste Vorsitzende des KJV. "Mit dem Urteil wird ganz offiziell anerkannt, dass der Bestand eine Berechtigung hat, in der Kürnach zu leben." Das weitere Schicksal der Population wird der KJV Kempten gemeinsam mit anderen Verbänden kritisch im Auge behalten. "Als anerkannter Naturschutzverband fühlen wir uns verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch in der Zukunft kein überhöhter Abschuss der Gams in der Kürnach stattfindet", so Dr. Ziegler.