"Keine Autobahn erforderlich": Oberallgäuer Landrätin will schmäleren B12-Ausbau

29. Juli 2022 15:57 Uhr von Redaktion all-in.de
B12: Oberallgäuer Landrätin befürwortet den vierspurigen Ausbau, allerdings nicht in Autobahnbreite.
B12: Oberallgäuer Landrätin befürwortet den vierspurigen Ausbau, allerdings nicht in Autobahnbreite.
Matthias Becker

Vierspuriger B12-Ausbau: Ja. Allerdings nicht mit der Autobahn-Fahrbahnbreite von 28 Metern - dafür plädiert die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller. Der Ausbau sei dringend notwendig und habe erhebliche Bedeutung für das ganze Allgäu, die geplante Dimension sieht sie allerdings nach wie vor kritisch.

Ausbau wie bei B19 ausreichend

"Schon früh habe ich den autobahnähnlichen Querschnitt von 28 Metern Breite in Frage gestellt", so Baier-Müller in einer Pressemitteilung. Zu viele landwirtschaftliche und ökologische Flächen würden damit versiegelt. Ihre Meinung: "Eine gut ausgebaute vierspurige B12 mit Erhöhung der Geschwindigkeit auf 120 km/h ähnlich wie die B19 ist völlig ausreichend und angemessen." Nicht nur vor Ort, auch bei großen Projekten wie Bundesstraßen-Ausbauten müsse neu abgewogen werden, denn Flächen würden mehr und mehr knapp.

Keine Autobahn erforderlich

Baier-Müller hat sich deshalb schon zu Beginn des Jahres an Bundesverkehrsminister Volker Wissing gewandt. Ihr Ziel: eine Ausnahme von den Richtlinien, für überregionale Straßen einen geringeren Regelquerschnitt zu realisieren. "Ich habe klar gemacht: Nicht die Richtlinien dürfen uns die Planung diktieren", so Baier-Müller. Das, was konkret erforderlich, geboten und richtig ist, müsse Einfluss in Regelwerke und Planungen finden, denn: "Die Verkehrszahlen auf der B12 machen keine Autobahn erforderlich."

120 Km/h: Auf der B19 funktioniert's

Am Beispiel der B19 von Kempten nach Oberdorf zeige sich, dass auch Straßen mit einem geringeren Regelquerschnitt das prognostizierte Verkehrsaufkommen der B12 (ca. 22.000 Kfz/24h) bewältigen können. Bis Sonthofen ist die B19 mit einem reduzierten Querschnitt ohne Standstreifen ausgebaut, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 120 km/h beschränkt. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von circa 25.000 Kfz/24h (Straßenverkehrszählung 2019) werde von der B19 ohne Weiteres aufgenommen. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h finde bei einer Bundesstraße breite Akzeptanz. Eine Antwort des Verkehrsministeriums steht laut Baier-Müller bis heute aus.