Covid-19: FFP2-Maske in Arztpraxis: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

6. Oktober 2022 14:33 Uhr von Katharina Knoll
Pünktlich zum Herbst steigen die Corona-Infektionszahlen in die Höhe. Deshalb hat die Bundesregierung zum 1. Oktober neue Corona-Regeln erlassen. Für die Menschen in Bayern ändert sich aber erstmal wenig. (Symbolbild).
Pünktlich zum Herbst steigen die Corona-Infektionszahlen in die Höhe. Deshalb hat die Bundesregierung zum 1. Oktober neue Corona-Regeln erlassen. Für die Menschen in Bayern ändert sich aber erstmal wenig. (Symbolbild).
Julian Hartmann

Die Tage werden kürzer, die Temperaturen niedriger und die Corona-Infektionszahlen klettern in die Höhe: Wie in den vergangenen beiden Pandemie-Jahren steigen auch jetzt im Herbst die Inzidenzwerte an. Passend dazu gelten seit 1. Oktober neue Corona-Regeln. Und auch der Impfstatus hat sich verändert.

Neuer Impfstatus

Künftig gelten alle als vollständig geimpft, die drei Corona-Impfdosen verabreicht bekommen haben. Zwei Impfungen reichen jedoch bei vielen, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Das ist der Fall, wenn ein Antikörpertest eine Infektion vor der ersten Impfung bestätigt hat, ein PCR-Test vor der zweiten Impfung positiv ausgefallen ist oder ein PCR-Test nach der zweiten Impfung eine Infektion nachgewiesen hat. Im letzteren Fall muss der Test aber mindestens 28 Tage zurückliegen. Seit dem 1. Oktober gelten bundesweit auch neue Corona-Regeln, um vor allem die Menschen zu schützen, die besonders unter einer Corona-Infektion leiden könnten.

  • Ab sofort gilt eine FFP2-Masken-Pflicht im öffentlichen Personenfernverkehr. Ausnahmen gibt es nur für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 13 Jahren sowie fürs Personal. Bei ihnen reicht eine OP-Maske.
  • Eine FFP2-Maskenpflicht besteht zudem für alle, die Angehörige oder Freunde in Krankenhäusern und Pflegeheimen besuchen wollen. Sie müssen zudem einen Corona-Test machen. Diese Regel gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbare Dienstleister.
  • Eine FFP2-Maske müssen ab sofort alle tragen, die eine Arztpraxis, Dialysestation oder andere Einrichtungen des Gesundheitswesens besuchen.
  • Keine generelle Maskenpflicht gibt es dagegen im Flugzeug. Ob Passagiere im Flieger eine Maske tragen müssen, hängt nun von den nationalen Gesetzen des Urlaubslandes ab.

In Bayern ändert sich wenig

Daneben können die Länder auch eigene Corona-Regeln erlassen, um sicherzustellen, dass das Gesundheitssystem weiterhin funktioniert. In Bayern bleiben im Oktober aber weitestgehend die Regeln vom 2. Juli bestehen. Das bedeutet, dass im öffentlichen Personennahverkehr weiterhin eine Maskenpflicht gilt. Fahrgäste, Kontrolleure, das Servicepersonal und die Fahrer selbst, falls sie mit Gästen oder Kollegen in Kontakt treten, müssen mindestens eine medizinische Maske tragen. "Klar ist: Wir empfehlen auch weiterhin, in Bus und Bahn eine FFP2-Maske zu tragen", sagt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in einer Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums. OP-Masken sind auch für Angestellte in Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und im Rettungsdienst vorgeschrieben. Gleiches gilt in Gemeinschaftsräumen in Obdachlosen-, Asyl- und Flüchtlingsunterkünften.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise wenn jemand aus gesundheitlichen Gründe (ärztliches Zeugnis nötig) keine Maske tragen kann. Auch Kinder unter sechs Jahre, gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleiter sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gibt es auch bei der Testpflicht. "Beschäftigte in Krankenhäusern, die nicht in vulnerablen Bereichen arbeiten, müssen sich weiterhin nicht testen", informiert Holetschek. "Und auch Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen, die geimpft oder genesen sind, müssen wie bisher lediglich zwei Testnachweise pro Woche vorlegen." Der Gesundheitsminister unterstreicht: "Für die Menschen im Freistaat ändert sich jetzt erstmal wenig. Die bisherigen Maßnahmen haben sich in den vergangenen Monaten bewährt. Wir beobachten das Infektionsgeschehen aber weiterhin genau. Falls sich die Infektionslage im Herbst und Winter deutlich verschlechtert, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen."

Verschärfung in zwei Stufen möglich

So könnte der Freistaat beispielsweise die Maskenpflicht neben dem öffentlichen Personennahverkehr auf öffentliche Kultur-, Sport- sowie Freizeiträume und die Gastronomie sowie Schulen (Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe) ausweiten. Auch Tests für Schulen, Kitas und andere Einrichtungen wie beispielsweise Obdachlosenunterkünfte sowie Asylbewerberunterkünfte könnten dann anfallen. Sehen die Länder die Gesundheitslage ganz konkret in Gefahr, dürfen sie eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich sowie Abstandsgebote und Besucherobergrenzen bei überdachten Veranstaltungen einführen. Auch Hygienekonzepte für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe sowie für Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen könnten sie dann fordern. Diese Regeln gelten bis zum 7. April 2023.