Wegen wirtschaftlicher Entwicklungen: Landratsamt Unterallgäu erhöht ab 2023 Abfallgebühren

10. Oktober 2022 10:16 Uhr von Redaktion all-in.de
Ab kommenden Jahr muss das Landratsamt Unterallgäu die Abfallgebühren teilweise erhöhen. Der Umweltausschuss hat in einer Sitzung einer entsprechenden Satzung zugestimmt. (Symbolbild)
Ab kommenden Jahr muss das Landratsamt Unterallgäu die Abfallgebühren teilweise erhöhen. Der Umweltausschuss hat in einer Sitzung einer entsprechenden Satzung zugestimmt. (Symbolbild)
Manfred Richter auf Pixabay

Der Umweltausschuss des Landratsamtes Unterallgäu hat einer neuen Satzung zugestimmt, nach der das Landratsamt Unterallgäu die Abfallgebühren anpassen muss. So reagiert der Ausschuss auf die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen. Was das für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet, hat das Landratsamt Unterallgäu in einer Pressemitteilung zusammengefasst. 

Mehrheitlicher Beschluss

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu gehört zu den kostenrechnenden Einrichtungen, das bedeutet: Die Einnahmen müssen die Ausgaben decken, es dürfen weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden. Dem Sachgebietsleiter der Abfallwirtschaft Edgar Putz zufolge sollen dabei die Bürger im Unterallgäu nur für die Leistungen zahlen, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen. "Es gibt keine Grundgebühr", so Putz in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz im Unterallgäuer Kreistag. Zum Jahresbeginn 2023 werden die Gebühren für einige dieser Leistungen den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Das beschloss der Ausschuss mehrheitlich.

Gründe für gestiegene Ausgaben

Als Gründe für steigende Ausgaben in der Abfallwirtschaft nannte Putz die Ukraine-Krise, die Inflation, hohe Kraftstoffpreise und Mehrkosten bei der Nachsorge für Mülldeponien. "4,8 Prozent der Erhöhung sind außerdem auf den Emissionshandel zurückzuführen", so Putz laut Pressemitteilung. Denn auch für den CO2-Ausstoß der Müllverbrennung muss künftig in Deutschland bezahlt werden.

Die wichtigsten Gebührenänderungen im Überblick:

  • Restmüll: Eine 60-Liter Restmülltonne kostet künftig 9,60 Euro im Monat statt bisher 6,75 Euro. Für die 80-Liter Restmülltonne fallen 12,80 Euro im Monat an statt bisher 8,91 Euro. Die 120-Liter Tonne kostet monatlich 19,20 Euro statt bisher 13,50 Euro.
  • Biomüll: Die 60-Liter Biomülltonne kostet ab 2023 6,20 Euro statt bisher 4,50 Euro. Beim 80-Liter Behälter fallen künftig monatlich 8,30 Euro an statt bisher 6,00 Euro. Die 120-Liter Tonne kostet monatlich 12,40 Euro statt bisher 9,00 Euro.
  • Schadstoffe aus Privathaushalten werden weiterhin bis zu einer Menge von 25 Kilogramm gebührenfrei beim Schadstoffmobil angenommen, jedes weiter Kilo kostet 2,50 Euro (bisher 1,50 Euro).
  • Gartenabfälle können zwei Kubikmeter kostenfrei angeliefert werden, jeder weitere Kubikmeter kostet 18 Euro (bisher 10 Euro).
  • Ebenfalls steigen die Gebühren bei der Umladestation Breitenbrunn für das Umladen und den Transport um 4 Euro je Tonne.
  • Deponieklasse I und Sondermüll: Etwas teurer wird auch die Entsorgung von Asbest, künstlicher Mineralfaser, sonstigen Abfällen der Deponieklasse I und von Altfenstern mit Glas.

"Eine zwingende Notwendigkeit"

"Die Gebührenerhöhung ist eine zwingende Notwendigkeit", machte Putz deutlich. "Die Erhöhung wirkt als absoluter Betrag erträglich, ist aber relativ betrachtet wirklich grenzwertig. Schließlich ist die Müllentsorgung ja nicht das Einzige, was derzeit teurer wird", ergänzte Landrat Alex Eder. Sparen könnte man am ehesten, wenn weniger Abfall produziert werde. Außerdem sollten Nachbarn Mülltonnen gemeinsam nutzen.

Abholung von Gartenabfällen

Die Abfallwirtschaft des Landkreises kommt in der neuen Satzung auch einem Wunsch der Kreisräte nach: Wer möchte, kann künftig gegen Bezahlung eine Grüngut-Abholung beantragen. "Damit wir diese kostendeckend anbieten können und nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen muss, müssen wir die Gebühr je Abholauftrag auf 90 Euro festlegen. Je Abholung werden maximal drei Kubikmeter Abfälle abgeholt", so Putz der Pressemeldung zufolge. Weitere Informationen und die aktuelle Abfallgebühren-Satzung finden Bürgerinnen und Bürger unter www.unterallgaeu.de/abfall.