"Keine Rücksicht auf Klimaschutz": Bund Naturschutz klagt gegen den Ausbau der B12: Das sind die Gründe

14. Oktober 2022 13:15 Uhr von Redaktion all-in.de
Demonstration am 18. September 2022 gegen den B12 Ausbau.
Demonstration am 18. September 2022 gegen den B12 Ausbau.
Thomas Frey

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hat am Donnerstag eine Klage gegen den ersten Bauabschnitt des geplanten B12-Ausbaus zwischen Buchloe und Untergermaringen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Nach Ansicht des BN weist der Beschluss erhebliche inhaltliche und formale Mängel auf und stimmt zudem nicht mit dem Gesetz überein. 

"Straßenbaudinosaurier aus der Urzeit"

Aktuell ist geplant, die B12 zwischen Buchloe und Kempten auf über 50 Kilometern zu einer Vollautobahn auszubauen. Sie soll breiter als die A7 oder die A96 werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht mehr vorgesehen. Der Bund Naturschutz spricht sich gegen diesen Ausbau aus: "Der geplante B12-Ausbau gleicht einem Straßenbaudinosaurier aus der Urzeit. Es wird keinerlei Rücksicht auf den Flächen- und Klimaschutz genommen“, erläutert Richard Mergner, der Landesvorsitzende des BUND Naturschutz. Weiterhin fordert Mergner Bundesverkehrsminister Volker Wissing dazu auf, "solche völlig überdimensionierten Straßenbauprojekte sofort zu stoppen und das freiwerdende Geld in die Sanierung und Elektrifizierung des Eisenbahnnetzes zu stecken."

BN: Eines der klimaschädlichsten Straßenbauprojekte Bayerns

Durch das Gesamtprojekt würden laut dem BN weit über 100 Hektar Fläche in Anspruch genommen. Der B12-Ausbau sei demnach eines der klimaschädlichsten Straßenbauprojekte Bayerns. Etwa 70 Brückenbauwerke müssten, wie der BN schreibt, neu gebaut werden. Der BN fordert deshalb und angesichts der Klima- und Energiekrise einen gesetzlich angeordneten Aufschub für Straßenaus- und Neubauvorhaben.

Gesetzliche Vorgaben im geplanten Ausbau nicht beachtet

Der BN hatte zudem die Rechtsanwältin Franziska Heß beauftragt, sich mit dem geplanten Projekt auseinanderzusetzen. Heß glaubt, dass der Ausbau aufgrund gesetzlicher Konventionen nicht möglich ist: "Der Klimaschutz ist im Planfeststellungsbeschluss nicht in der gebotenen Weise behandelt worden, obwohl es hier mittlerweile klare Vorgaben der Gerichte gibt. Der Straßenausbau generiert neue, vermeidbare Verkehre, die gemeinsam mit den zahlreichen Brückenbauwerken massive CO2-Emissionen verursachen. Auch wurde das Schutzgut „Fläche“ offensichtlich vergessen und die Vorgaben der Alpenkonvention wurden schlicht übersehen. Wir gehen davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss in der vorliegenden Form nicht haltbar ist."

Josef Kreuzer: Bevölkerung wird Ausbau ebenfalls ablehnen

Josef Kreuzer, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Ostallgäu-Kaufbeuren, sagte außerdem: "Ich gehe davon aus, dass eine deutliche Mehrheit der örtlichen Bevölkerung den Vollautobahnausbau in der geplanten Form ablehnt. Die Politik ist aufgefordert, nach anderen Lösungen zu suchen.“

Zentrale Aspekte der Klagebegründung

Der BN hat in seiner Klage zusammengefasst die Punkte aufgelistet, die der Meinung des Vereins nach, gegen den Ausbau der B12 sprechen:

  1. Kein Bedarf: Die heutigen Kapazitäten sind auch für künftig prognostizierte Verkehrszahlen völlig ausreichend. Das vorgelegte Verkehrsgutachten ist veraltet und erfüllt die Anforderungen an den Stand der Technik nicht mehr.
  2. Die Alpenkonvention fordert eine echte Alternativenprüfung: Es wurde nicht geprüft, ob die Verkehrsbedürfnisse durch eine bessere Auslastung des bestehenden Straßen- oder Bahnnetzes oder durch Aus- und Neubau von Bahninfrastruktur erfüllt werden können.
  3. Flächenschutz nicht beachtet: Das Schutzgut „Fläche“ wurde im Planfeststellungsbeschluss offensichtlich vergessen.
  4. Klimaschutz nicht beachtet: Die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz durch das Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Bundesklimaschutzgesetz wurden nicht berücksichtigt. Es finden sich keinerlei Ermittlungen zu den Klimaauswirkungen und die Behörde meint, sie sei nicht verpflichtet, die im Bundesklimaschutzgesetz definierten Ziele bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
  5. Artenschutz mangelhaft: Der Ausbau in der Dimension einer Vollautobahn stellt ein erhebliches zusätzliches Risiko für geschützte Tierarten dar. Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz können nicht ausgeschlossen werden.
  6. Der Hochwasserschutz, der Gewässerschutz und der Grundwasserschutz wurden in der Planung nicht ausreichend betrachtet. Wir gehen davon aus, dass es hier zu unzulässigen Verschlechterungen kommt. Dies wäre ein Verstoß gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie.
  7. Zudem ergeben sich zahlreiche formale Fehler: Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nicht alle Unterlagen ausgelegt, bei einem Planänderungsverfahren der BN nicht beteiligt.