Regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft: Öko-Modellregion Ostallgäu fördert Kleinprojekte

26. Oktober 2022 10:14 Uhr von Pressestelle Landratsamt Ostallgäu
Mit insgesamt 50.000 Euro fördert die Öko-Modellregion Ostallgäu Kleinprojekte, die die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie regionale Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken. (Symbolbild)
Mit insgesamt 50.000 Euro fördert die Öko-Modellregion Ostallgäu Kleinprojekte, die die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie regionale Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken. (Symbolbild)
eko pramono auf Pixabay

Mit insgesamt 50.000 Euro fördert die Öko-Modellregion Ostallgäu Kleinprojekte, die die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie regionale Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Zur Einreichung von Förderanfragen für die Kleinprojekte ruft die Öko-Modellregion Ostallgäu ab sofort auf. Einsendeschluss ist der 20. Januar 2023. Gefördert werden die Projekte im Rahmen des "Verfügungsrahmens Ökoprojekte" der Öko-Modellregion. "Mit dem Verfügungsrahmen für Ökoprojekte haben wir ein zusätzliches Instrument, um gezielt Kooperationsprojekte anzuschieben, die die Versorgung mit regionalen Bio-Lebensmitteln verbessern", freut sich Landrätin Maria Rita Zinnecker. Das helfe laut Zinnecker, neue regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen und bisherige Lücken zu schließen.

Was sind Kleinprojekte? Was wird gefördert?

Kleinprojekte im Sinne der Förderrichtlinie sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro netto nicht übersteigen und die den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen, regionale Versorgungsstrukturen verbessern oder das Bewusstsein für Bio-Lebensmittel aus der Region stärken. Die Projekte werden mit bis zu 50 Prozent gefördert (maximal 10.000 Euro) und müssen im Projektgebiet der Öko-Modellregion Ostallgäu liegen. Sie dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis 20. September 2023 umgesetzt worden sein. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben. Der Förderaufruf der Öko-Modellregion Ostallgäu mit den Auswahlkriterien sowie den erforderlichen Antragsformularen und Merkblättern sind auf derHomepage der Öko-Modellregion Ostallgäuzu finden.

Termine:

  • Einreichungsfrist für Förderanfragen: 20. Januar 2023
  • Abschluss und Abrechnung des Projekts bis 20. September 2023

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