Landgericht Memmingen: Urteil im Tierskandal-Prozess Bad Grönenbach: Angeklagte erhalten Haftstrafen und Tierhalteverbot

29. November 2022 11:24 Uhr von Redaktion all-in.de
Im Prozess um den Tierskandal in Bad Grönenbach hat das Landgericht Memmingen ein Urteil gesprochen.
Im Prozess um den Tierskandal in Bad Grönenbach hat das Landgericht Memmingen ein Urteil gesprochen.
Corinna Sedlmeier

Im Tierskandal-Prozess hat das Landgericht Memmingen ein Urteil gefällt. Das Gericht befand beide Angeklagten der quälerischen Misshandlung von Tieren durch Unterlassung für schuldig. Der 68-jährige Vater erhält zwei Jahre Haft, sein 25 Jahre alter Sohn bekommt zwei Jahre und zehn Monate Haft. (In einer früheren Version des Artikels haben wir irrtümlicherweise von einer Bewährungsstrafe gegen den 25-Jährigen berichtet.)

Fünfjähriges Haltungsverbot

Zusätzlich erlässt das Gericht ein fünfjähriges Haltungsverbot für die beiden Angeklagten. Die Haftstrafe des Vaters wird wegen seines Alters zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung dauert fünf Jahre, eine der Auflagen ist ein Tierhalteverbot. Außerdem muss der 68-jährige innerhalb von drei Monaten 12.000 Euro an den Gnadenhof "Engelshof" zahlen. Der 25-Jährige muss ins Gefängnis.

Vollbesetzter Gerichtssaal

Zur Urteilsverkündung um 11:15 Uhr war der Gerichtssaal voll besetzt. Zahlreiche Pressevertreter und Zuschauer waren anwesend. Der Prozess läuft seit dem 20. September, die beiden Angeklagten haben Kühe in katastrophalen Zuständen auf ihren Höfen gehalten. 54 Tiere starben aufgrund der Umstände. Die Angeklagten machten zu Beginn der Verhandlung keine weiteren Angaben. Das Urteil nahmen sie ohne Regung auf. 

Angeklagte ignorierten Zustände

In der Urteilsbegründung drückte der Richter zwar sein Verständnis für die Überforderung der Landwirte und die Situation der Bauern im Allgemeinen aus, dennoch betonte er, dass sie als Tierhalter nicht ihrer Verantwortung nachgekommen wären. Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass beide Landwirte zahlreiche Möglichkeiten hatten, den Tieren zu helfen, aber nichts unternahmen um ihr Leiden zu mindern. Daher hätten sie das Leiden der Tiere wissentlich in Kauf genommen. Auch wurden Aufforderungen des Landratsamtes ignoriert, die Situation der Tiere zu verbessern. Das Geständnis der Beiden und die Reue über ihr Verhalten legte das Gericht zu Gunsten der Angeklagten aus. Allerdings wiegten ihre zahlreichen Verstöße schwerer, weswegen das Gericht Haftstrafen verhängte.